Medikamentöse Therapie der Fehlgeburt

Die medikamentöse Behandlung, wenn der Embryo nicht vital ist (nicht intakte Frühschwangerschaft), ist prinzipiell möglich und wissenschaftlich anerkannt. Die Kosten hierfür werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, weshalb in Deutschland in den meisten Fällen ein operativer Eingriff erfolgt. Der Vorteil einer medikamentösen Therapie liegt in der Vermeidung eines invasiven Eingriffs unter Vollnarkose. Es wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass nach einer medikamentösen Behandlung schneller die Möglichkeit für eine erneute Schwangerschaft besteht. Beim medikamentösen Verfahren kommen 2 Medikamente zum Einsatz, die seit vielen Jahren erfolgreich verwendet werden. Ein Medikament, welches die Hormonrezeptoren des Gelbkörperhormons Progesteron blockiert, und damit die verbliebene, nicht mehr intakte Schwangerschaft aus ihrer Umgebung löst. Ein bis drei Tage später wird die Gebärmutter mit Hilfe eines Prostatagladins zu Kontraktionen angeregt, so dass der Schwangerschaftsrest ausgestoßen wird. Vorsorglich wird gleichzeitig ein Schmerzmittel verabreicht. Diese Behandlung können Sie auch in vertrauter häuslicher Umgebung durchführen.

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